Die Wortwerkstatt, Logopädie und Sprachtherapie in Steinhagen

Allgemeine Informationen
Wissenswertes

Heilmittelverordnungen

Für die Aufnahme einer logopädischen Behandlung ist eine Heilmittelverordnung nötig. Diese erhalten Sie durch Ihren zuständigen Fachärzt:innenpraxis (z.B. Kinderheilkunde, Neurologie, HNO oder Kieferorthopädie).

Eine Heilmittelverordnung ist ab dem Ausstellungsdatum vier Wochen gültig. Sollte diese Frist bis zu Ihrem ersten Logopädie-Termin bereits verstrichen sein, besorgen Sie bitte vor dem ersten Termin eine neue Verordnung von der Praxis, die diese ausgestellt hat. Ohne gültige Verordnung können wir keine Diagnostik oder Therapie durchführen.

Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Kinder ist die Behandlung kostenfrei, Erwachsene zahlen einen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung. Die Höhe der Zuzahlung beträgt ca. 10% der Behandlungskosten. Über den genauen Betrag informieren wir Sie gerne zu Beginn der Behandlung.

Sollten Sie oder Ihr Kind bei einer privaten Krankenkasse versichert sein, bekommen Sie vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag mit Preisvereinbarung, auf dessen Grundlage wir Ihnen die Behandlung nach Abschluss in Rechnung stellen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten davon erstattet werden.

Wortwerkstatt Praxis für Logopädie & akademische Sprachtherapie | Lisa Bendig | Bahnhofstraße 19a | 33803 Steinhagen | Tel. 05204 906 13 99